Die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) teilt am 26. Mai 2020 auf ihrer Internetseite mit, dass die am 03. April 2020 in Kraft getretenen modifizierte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Corona-betroffene Unternehmen auf Grund der hohen Nachfrage und der begrenzten Haushaltsmittel eingestellt wurde.
Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen und dadurch in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, können das Programm "Beratungsförderung der BAFA für Unternehmen in Schwierigkeiten"
in Anspruch nehmen. Dieses Programm hat das Ziel, mit Hilfe einer Beratung durch einen gelisteten Berater der BAFA die wirtschaftliche Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit wieder herzustellen oder zu erhalten.
Das Modul enthält die Förderung von 90 % der Beratungskosten in Höhe von 3.000 € .
Die Förderungsvoraussetzung ist, dass das Unternehmen Verluste erzielt oder in naher Zukunft erzielen wird und dadurch mindestens die Hälfte des Eigenkapital vergebraucht.